Der bilinguale Zug, den es seit dem Schuljahr 1986/87 am Schlossgymnasium gibt, ist Teil des unverwechselbaren Profils unserer Schule.
Das Schlossgymnasium ist seit seiner Gründung vor 175 Jahren eine Schule mit klarer Akzentuierung der Naturwissenschaften und der modernen Fremdsprachen – unser bilingualer Zug stärkt diese Tradition und hilft besonders begabten Schülerinnen und Schülern, ihre Zukunft in Europa und in der Welt zu meistern.
Informationen
Konzeption
Nach intensiver Vorbereitung in der Orientierungsstufe (Klassen 5 und 6) durch zwei zusätzliche Stunden Englischunterricht, die auf die Arbeitsweisen und auf die sprachlichen Erfordernisse des bilingualen Sachunterrichts vorbereiten, wird in der Sekundarstufe I ein Sachfach in englischer Sprache unterrichtet. Dies ist am Schlossgymnasium das Fach Geschichte.
In der Sekundarstufe I (Klassen 7 bis 10) erhalten die Kinder, wie alle Schülerinnen und Schüler, den regulären Englischunterricht; durch den zusätzlichen bilingualen Geschichtsunterricht (eine zusätzliche Stunde gegenüber der normalen Stundentafel) werden ihre Sprachkenntnisse gegenüber den Schülerinnen und Schülern des Regelzuges beträchtlich erweitert – die englische Sprache ist ihnen als lebendiges Kommunikationsmedium selbstverständlich. Im bilingualen Fachunterricht zählt vor allem die fachliche Leistung – sprachliche Probleme werden nur dann in die Bewertung und Benotung einbezogen, wenn sie die fachlichen Leistungen beeinträchtigen.
Die Schülerinnen und Schüler bleiben in der Regel während der gesamten Sekundarstufe I im bilingualen Zug zusammen – ein Ausscheiden ist in Ausnahmefällen lediglich nach der Klassenstufe 8 zulässig. Alle Schülerinnen und Schüler erhalten auf ihren Zeugnissen einen Vermerk, dass das Fach Geschichte bilingual unterrichtet wurde.
In der Mainzer Studienstufe (Jahrgangsstufen 11 bis 13) wird das gesamte Spektrum der Gemeinschaftskunde (Geschichte, Sozialkunde, Erdkunde) in das bilinguale Programm einbezogen. Alle Schülerinnen und Schüler erhalten drei Stunden Unterricht pro Jahrgangsstufe in der Gemeinschaftskunde, im bilingualen Zug alle drei Stunden in englischer Sprache. Unterstützt durch den Leistungskurs Englisch gelangen die Schülerinnen und Schüler dann zu außerordentlicher Geläufigkeit und Sicherheit in der englischen Sprache.
Den Abschluss des bilingualen Zuges bildet die Abiturprüfung. Diese kann in einem Teilfach der Gemeinschaftskunde in englischer Sprache abgelegt werden. Ein Vermerk über die Teilnahme am bilingualen Unterricht wie auch über die in englischer Sprache abgelegte Abiturprüfung wird in das Abiturzeugnis aufgenommen. In einem gesonderten Zertifikat, das als Anlage zum Abiturzeugnis dient, wird die Teilnahme am bilingualen Sachunterricht noch einmal gesondert dokumentiert und bescheinigt.
Vorraussetzungen
Im Land Rheinland-Pfalz umfasst der bilinguale Zug an einer Schule in der Regel nicht mehr als eine Klasse pro Jahrgangsstufe; dies ist auch unserer Schule so.
Der Zugang zum bilingualen Zug kann bedauerlicherweise nicht jedem Kind offen stehen. Dem Charakter des bilingualen Zuges entspricht ein besonderes Begabungsprofil der Schülerinnen und Schüler: Sehr gute Kompetenz in der Muttersprache, deutlich ausgebildete Konzentrations- und Merkfähigkeit, ein hohes Maß an Selbstständigkeit bei der Bewältigung von Aufgaben, die Fähigkeit, Hindernisse aus eigenem Antrieb überwinden zu können und, allgemeiner gefasst, Wissbegier und breit gestreute Interessen sind die optimalen Voraussetzungen für erfolgreiches Arbeiten im bilingualen Zug.
Um herauszufinden, welches Kind für den bilingualen Zug ab Klasse 7 geeignet ist, entscheidet am Ende der Vorbereitungsphase in der Orientierungsstufe – also am Ende der 6. Klasse – die Klassenkonferenz, welches Kind in den bilingualen Zug eintreten sollte. Die Kriterien finden sich vor allem in der zutage getretenen Sprachbegabung, dem Leistungsvermögen, der Leistungsbereitschaft und dem Lernverhalten der Kinder, wobei besonders auf die Leistungen im Fremdsprachenunterricht sowie im Deutsch- und Erdkundeunterricht geachtet wird.
Stundentafel

CertiLingua Label of Excellence
Am Schlossgymnasium haben die Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit, an dem europäischen Projekt CertiLingua teilzunehmen.
CertiLingua ist eine Exzellenzauszeichnung für Mehrsprachigkeit und internationale Kompetenz, die an über 300 Schulen europaweit erworben werden kann.
CertiLingua wurde von Nordrhein-Westfalen und den Niederlanden gemeinsam initiiert und hat sich unter der Schirmherrschaft von CertiLingua Network in einem Rahmen weiterentwickelt, der nun verschiedene europäische Partnerländer umfasst.
In einem standardisierten Verfahren bescheinigt CertiLingua ein hohes Maß an Kompetenz in zwei modernen Fremdsprachen, bilinguale Fähigkeiten, sowie das Vermögen, sich leichtfüßig in einem europäischen bzw. internationalen Kontext zu bewegen.
Die Liste der Partner von CertiLingua ist lang. Verschiedenen Universitäten europaweit, sowie Unternehmen, Institutionen und Stiftungen sind mit dem Label CertiLingua vertraut und unterstützen es, bzw. erkennen es an. Die komplette Liste der Partner findet sich auf www.certilingua.net
- Förderung von Mehrsprachigkeit, interkulturellem Lernen, internationaler Kooperation und interkultureller Kompetenz
- Förderung des Selbstbewusstseins und der Eigenverantwortung
- Wissenschaftspropädeutisches Arbeiten
- Alleinstellungsmerkmal (z.B. bei Bewerbungen)
- Wiedererkennungswert bei Partnern des Labels
- Und nicht zuletzt: eine tolle Auslandserfahrung
In Jahrgangsstufe 10 wird über CertiLingua informiert.
Voraussetzung für eine Teilnahme in der MSS ist erstens die durchgehende Teilnahme am bilingualen Sachfachunterricht von Klasse 7 bis 13 und zweitens zweistelligen Noten (also mindestens 10 Notenpunkte) in zwei modernen Fremdsprachen, die in der MSS weitergeführt werden. Das lässt die folgenden Kombinationen zu: Englisch/Französisch, Französisch/Spanisch, Englisch/Spanisch. Das ausschlaggebende Notenbild ist das des Halbjahres-Zeugnisses der elften Klasse.
In Jahrgangsstufe 11 bis 12 führen die Schülerinnen und Schüler ein selbst organisiertes Praktikum in einem Land der Zielsprache durch und verfassen davon ausgehend einen Praktikumsbericht. Betreut werden die Schüler dabei von einer der CertiLingua-Lehrkräfte am Schlossgymnasium (Frau Zehendner und Frau Klein-Mahr).
In Jahrgangsstufe 13 werden die Praktikumsberichte beim Ministerium eingereicht und von einer externen CertiLingua-Lehrkraft bewertet. Nach dem mündlichen Abitur findet eine zwanzigminütige Prüfung über das Thema des Berichtes in beiden Fremdsprachen durch Lehrerinnen und Lehrer des Schlossgymnasiums statt.
Mit der Abiturzeugnisausgabe erhalten die Schülerinnen und Schüler das CertiLingua-Zertifikat.
FAQ – Häufig gestellte Fragen
Was ist bilingualer Unterricht?
Bilingualer Unterricht ist Sachfachunterricht in einer Fremdsprache, am Schlossgymnasium Englisch. Er orientiert sich didaktisch und zum Teil methodisch an den Lehrplänen des deutschsprachigen Unterrichts der jeweiligen Fächer. An unserer Schule werden die Fächer Geschichte, Erdkunde und Sozialkunde bilingual in der Fremdsprache Englisch unterrichtet.
Wie ist der bilinguale Unterricht in Klasse 5 und 6 organisiert?
In Klasse 5 findet der bilinguale Zusatzunterricht einstündig und in Klasse 6 zweistündig statt. Dieser soll die Schülerinnen und Schüler auf die Sachfächer Geschichte, Erdkunde und Sozialkunde vorbereiten.
Je nachdem wie viele Anmeldungen vorliegen, findet der Zusatzunterricht nur mit Mitschülerinnen und Mitschülern der eigenen Klasse oder als Kopplung mit einer anderen Klasse statt.
Der Zusatzunterricht wird von Englischlehrkräften der Schule durchgeführt, in der Regel jedoch nicht von dem Englischlehrer/ der Englischlehrerin, der/die auch den regulären Englischunterricht durchführt.
Die Schülerinnen und Schüler erhalten keine Noten, sondern einen Zeugnisvermerk über ihre Teilnahme.
Wie ist der bilinguale Unterricht in Klasse 7 bis 10 organisiert?
In Klasse 7 bis 10 wird das Sachfach Geschichte bilingual unterrichtet. Ab Klasse 7 hat die bilinguale Klasse eine Wochenstunde mehr Geschichte als ihre Parallelklassen, da sie neben den zwei bilingualen Geschichtsstunden auch eine Stunde deutschen Geschichtsunterricht hat. Somit kann gewährleistet werden, dass die Ziele des Geschichtsunterrichts uneingeschränkt erreicht werden können. Da der bilinguale Unterricht nun als Sachfach unterrichtet wird, werden die Schülerinnen und Schüler benotet. Es ist zu betonen, dass lediglich der Inhalt, nicht die Sprache bewertet wird – ebenso wie im deutschen Unterrichtsfach Geschichte. Sollte die Ausdrucksweise (z.B. fachsprachlich) jedoch zu Verständnisproblemen führen, wird dies, wie auch im deutschen Sachfachunterricht, bei der Benotung berücksichtigt.
Wie ist der bilinguale Unterricht in der Oberstufe organisiert?
Nach der 10. Klasse haben die Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit, den bilingualen Unterricht zu beenden. Entscheiden sie sich jedoch für eine Weiterführung, haben sie in der Oberstufe durchgehend bilingualen Unterricht. Dieser teilt sich wie folgt auf:
- Halbjahr 11/1: Geschichte (2-stündig) und Erdkunde (1-stündig)
- Halbjahr 11/2: Geschichte (1-stündig) und Erdkunde (2-stündig)
- Halbjahr 12/1: Geschichte (2-stündig) und Sozialkunde (1-stündig)
- Halbjahr 12/2: Geschichte (1-stündig) und Sozialkunde (2-stündig)
- Jahrgangsstufe 13: Geschichte (2-stündig) und Erdkunde (1-stündig)
Die Kursarbeiten werden jeweils in dem 2-stündig unterrichteten Fach geschrieben. Am Ende der jeweiligen Unterrichtsphase wird eine gemeinsame Endnote aus beiden Sachfächern ermittelt.
Was muss ich tun, damit mein Kind in die bilinguale Klasse aufgenommen wird?
Zunächst einmal sollten Sie ausführlich mit Ihrem Kind darüber sprechen, was eine bilinguale Ausbildung bedeutet. Die bilinguale Zusatzausbildung wird sowohl die fremdsprachliche als auch die interkulturelle Kommunikationsfähigkeit und Kompetenz Ihres Kindes erweitern, bedeutet jedoch auch eine zusätzliche unterrichtliche Belastung im Sinne von Zusatzstunden.
Sie melden Ihr Kind schon bei der Anmeldung zur 5. Klasse am Schlossgymnasium für den bilingualen Zusatzunterricht an. Bei den Zeugniskonferenzen am Ende des 1. Halbjahres der Klasse 5 entscheiden alle Fachlehrerinnen und Fachlehrer auf der Grundlage des allgemeinen Notenbildes gemeinsam, ob Ihr Kind ab dem 2. Halbjahr der 5. Klasse an der Vorbereitungsphase für den bilingualen Zug teilnehmen kann.
Die Fachlehrerinnen und Fachlehrer, die den bilingualen Unterricht in der Orientierungsstufe durchführen, reflektieren am Ende des 1. Halbjahres der Klassenstufe 6 das Sozialverhalten, die Leistungsbereitschaft und die Leistungsfähigkeit der gesamten Lerngruppe. Sollten sich in der Zeit vor diesem Termin bereits erhebliche Probleme im Arbeits- und im Sozialverhalten einzelner Schülerinnen und Schüler herauskristallisiert haben, kann gemeinsam mit dem Klassenlehrerteam über den weiteren Verbleib dieser Schülerinnen und Schüler im bilingualen Unterricht abgestimmt werden. Eltern erhalten eine Information, wenn ihr Kind im 2. Halbjahr der 6. Klasse nicht mehr am bilingualen Unterricht teilnehmen soll. Ihnen wird vorher die Gelegenheit zu einem Gespräch gegeben.
Gegen Ende der 6. Klasse wird in den Klassenkonferenzen von allen Fachlehrern der jeweiligen Klasse endgültig entschieden, ob eine Aufnahme in die bilinguale Klasse empfohlen wird oder nicht. Dies geschieht in enger Absprache mit dem Lehrer bzw. der Lehrerin des bilingualen Anfängerunterrichts und dem Englischlehrers / der Englischlehrerin. Sollte Ihr Kind für die bilinguale Klasse vorgeschlagen worden sein, erhalten Sie mit dem Jahreszeugnis der 6. Klasse eine Anmeldung für die bilinguale Klasse, welche Sie Ihrem Kind wieder mit in die Schule geben. Ihr Kind kann sich jedoch an diesem Punkt auch gegen die Aufnahme entscheiden. Ist dies der Fall, rückt automatisch ein Kind der Warteliste nach.
Kann mein Kind aus der bilingualen Klasse austreten?
In der Regel nicht. Nur in Ausnahmefällen ist ein Austritt nach der 8. Klasse möglich. Im Sinne eines Klassenverbandes – ab Klassenstufe 7 wird eine eigene Bili-Klasse gebildet – ist es jedoch nicht sinnvoll, ein Kind aus der Bili-Klasse austreten zu lassen. Deshalb sollten Sie gemeinsam mit Ihrem Kind am Ende der 6. Klasse ganz genau überlegen, ob die bilinguale Klasse für es in Frage kommt. Das Klassenleiterteam und die Fachlehrerinnen und Fachlehrer helfen bei dieser Entscheidung.
Nach der 10. Klasse kann Ihr Kind erneut entscheiden, ob es am bilingualen Unterricht weiterhin teilnehmen möchte.
Muss mein Kind in allen Fächern leistungsstark sein, um in die bilinguale Klasse aufgenommen zu werden?
Ihr Kind muss leistungsbereit sein, da der bilinguale Unterricht zusätzliche Unterrichtsstunden bedeutet. Vor allem sollte Ihr Kind jedoch Spaß und ein Interesse am Sachfach Geschichte haben, da dieses bilingual unterrichtet wird. Natürlich spielt auch die schulische Leistung eine Rolle. Im Fach Englisch sowie in den Kernfächern (Deutsch, Mathematik, 2. Fremdsprache Französisch/Latein) sollten in der Regel. gute Leistungen nachgewiesen werden. Da sich alle Fachlehrerinnen und Fachlehre Ihres Kindes über eine Aufnahme in die bilinguale Klasse beraten, können Sie beruhigt sein, dass Ihr Kind bezüglich der Empfehlung gut eingeschätzt wird.
